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Bayern Landkreis Nürnberger Land Lauf a.d.Pegnitz

Hebesätze Lauf a.d.Pegnitz

Landkreis Nürnberger Land · AGS 09574138 · 26.397 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lauf a.d.Pegnitz, St

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lauf a.d.Pegnitz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Nürnberger Land liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Lauf a.d.Pegnitz hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Lauf a.d.Pegnitz im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 44-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Lauf a.d.Pegnitz im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lauf a.d.Pegnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lauf a.d.Pegnitz 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nürnberger Land 330 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lauf a.d.Pegnitz auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Lauf a.d.Pegnitz

Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lauf a.d.Pegnitz Grundsteuer B
Henfenfeld 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Röthenbach a.d.Pegnitz 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Rückersdorf 350 % 0 Prozentpunkte 450 %
Alfeld 360 % +10 Prozentpunkte 360 %
Engelthal 360 % +10 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Lauf a.d.Pegnitz an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Lauf a.d.Pegnitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Lauf a.d.Pegnitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lauf a.d.Pegnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lauf a.d.Pegnitz?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lauf a.d.Pegnitz?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Lauf a.d.Pegnitz hoch?

Lauf a.d.Pegnitz liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Nürnberger Land von 330 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Lauf a.d.Pegnitz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Lauf a.d.Pegnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.