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Hebesätze Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
In Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 530 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 % und damit auf demselben Wert.
Wo Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) im Vergleich steht
Der Wert von 420 % ordnet Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 900-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) | 420 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) auf Platz 55, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Berod bei Hachenburg | 420 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Dickendorf | 420 % | 0 Prozentpunkte | 490 % |
| Eichelhardt | 420 % | 0 Prozentpunkte | 490 % |
| Elkenroth | 420 % | 0 Prozentpunkte | 530 % |
| Ersfeld | 420 % | 0 Prozentpunkte | 520 % |
Gewerbesteuer in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 420 % macht daraus 14.038,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)?
420 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.038,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)?
Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) setzt die Grundsteuer B auf 530 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 420 %. Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.