Sachsen › Vogtlandkreis ›Rosenbach/Vogtl.
Hebesätze Rosenbach/Vogtl.
Für Rosenbach/Vogtl. ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 395 % aus.
Wie Rosenbach/Vogtl. zum Landesdurchschnitt liegt
Rosenbach/Vogtl. liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 159 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 199-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Rosenbach/Vogtl. nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rosenbach/Vogtl. | 395 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Rosenbach/Vogtl. | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Vogtlandkreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rosenbach/Vogtl. auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rosenbach/Vogtl. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Auerbach/Vogtl. | 395 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Klingenthal | 395 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
| Adorf/Vogtl. | 400 % | +5 Prozentpunkte | 440 % |
| Bad Elster | 390 % | −5 Prozentpunkte | 440 % |
| Bösenbrunn | 400 % | +5 Prozentpunkte | 389 % |
Ein Rechenbeispiel für Rosenbach/Vogtl.
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo die Festsetzung für Rosenbach/Vogtl. nachzulesen ist
Rosenbach/Vogtl. legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Rosenbach/Vogtl. fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rosenbach/Vogtl.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rosenbach/Vogtl.?
Der Hebesatz liegt bei 395 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rosenbach/Vogtl.?
Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Rosenbach/Vogtl. hoch?
Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %. Rosenbach/Vogtl. liegt damit 5 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Rosenbach/Vogtl. legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.