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Sachsen Vogtlandkreis Klingenthal

Hebesätze Klingenthal

Vogtlandkreis · AGS 14523160 · 7.809 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Klingenthal, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
435 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
330 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Klingenthal ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 435 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 395 % aus.

Wie Klingenthal zum Landesdurchschnitt liegt

Klingenthal liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 159 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 96-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Klingenthal im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Klingenthal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Klingenthal 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Klingenthal 395 % Berichtsjahr 2024
Median Vogtlandkreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Klingenthal auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Vogtlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Klingenthal Grundsteuer B
Auerbach/Vogtl. 395 % 0 Prozentpunkte 420 %
Rosenbach/Vogtl. 395 % 0 Prozentpunkte 400 %
Adorf/Vogtl. 400 % +5 Prozentpunkte 440 %
Bad Elster 390 % −5 Prozentpunkte 440 %
Bösenbrunn 400 % +5 Prozentpunkte 389 %

Was die Gewerbesteuer in Klingenthal konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Klingenthal, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Klingenthal noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Klingenthal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Klingenthal?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Klingenthal?

Klingenthal setzt die Grundsteuer B auf 435 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Klingenthal hoch?

Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %. Klingenthal liegt damit 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Klingenthal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Klingenthal
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.