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Hebesätze Auerbach/Vogtl.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Auerbach/Vogtl. beträgt 395 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Vogtlandkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 395 % aus.
Wo Auerbach/Vogtl. im Vergleich steht
Der Wert von 395 % ordnet Auerbach/Vogtl. im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 482 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 159 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 33-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Auerbach/Vogtl. vorliegen
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Auerbach/Vogtl. | 395 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Auerbach/Vogtl. | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Vogtlandkreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Vogtlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Auerbach/Vogtl. auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Auerbach/Vogtl. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Klingenthal | 395 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
| Rosenbach/Vogtl. | 395 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Adorf/Vogtl. | 400 % | +5 Prozentpunkte | 440 % |
| Bad Elster | 390 % | −5 Prozentpunkte | 440 % |
| Bösenbrunn | 400 % | +5 Prozentpunkte | 389 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Auerbach/Vogtl. anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 395 % macht daraus 13.202,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Auerbach/Vogtl. und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Auerbach/Vogtl. ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Auerbach/Vogtl.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Auerbach/Vogtl.?
Der Hebesatz liegt bei 395 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Auerbach/Vogtl.?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 420 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Auerbach/Vogtl. hoch?
Gemessen am Median Vogtlandkreis von 400 % liegt der Satz von Auerbach/Vogtl. 5 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Auerbach/Vogtl. per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.