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Hebesätze Rogätz
In Rogätz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Börde liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Rogätz bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rogätz im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 124 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 133-größte von 218 Gemeinden des Landes.
Rogätz im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rogätz | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Börde | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 34 Gemeinden im Landkreis Börde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rogätz auf Platz 25, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rogätz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Am Großen Bruch | 370 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Kroppenstedt | 375 % | +5 Prozentpunkte | 420 % |
| Hohe Börde | 361 % | −9 Prozentpunkte | 380 % |
| Flechtingen | 360 % | −10 Prozentpunkte | 400 % |
| Haldensleben | 360 % | −10 Prozentpunkte | 380 % |
Gewerbesteuer in Rogätz an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wo die Festsetzung für Rogätz nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Rogätz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Rogätz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Rogätz
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.525.956 Euro | 705 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 144.347 Euro | 67 Euro |
| Grundsteuer B | 208.712 Euro | 96 Euro |
| Grundsteuer A | 15.666 Euro | 7 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.166 | |
Je Einwohner flossen Rogätz im Berichtsjahr 2024 705 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rogätz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rogätz?
370 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.367,25 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rogätz?
Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Rogätz hoch?
Rogätz liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Börde von 350 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Rogätz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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