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Hebesätze Rodenbach
390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Rodenbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Rodenbach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Rodenbach im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 195-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Rodenbach nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rodenbach | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kaiserslautern | 400 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 50 Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rodenbach auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Rodenbach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rodenbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Schneckenhausen | 390 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Mehlingen | 385 % | −5 Prozentpunkte | 400 % |
| Bann | 400 % | +10 Prozentpunkte | 550 % |
| Bruchmühlbach-Miesau | 400 % | +10 Prozentpunkte | 522 % |
| Enkenbach-Alsenborn | 380 % | −10 Prozentpunkte | 465 % |
Ein Rechenbeispiel für Rodenbach
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Rodenbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Rodenbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Rodenbach aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.451.644 Euro | 740 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 220.019 Euro | 66 Euro |
| Grundsteuer B | 734.586 Euro | 222 Euro |
| Grundsteuer A | 7.741 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.311 | |
Rodenbach nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 740 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rodenbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rodenbach?
Der Hebesatz liegt bei 390 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rodenbach?
Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Rodenbach hoch?
Rodenbach liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Kaiserslautern von 400 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Rodenbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.