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Hebesätze Rodenäs
Für Rodenäs ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Rodenäs hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Rodenäs im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 755-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Rodenäs nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rodenäs | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Nordfriesland | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rodenäs auf Platz 37, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Rodenäs liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rodenäs | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bargum | 380 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Behrendorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Bondelum | 380 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Drelsdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Emmelsbüll-Horsbüll | 380 % | 0 Prozentpunkte | 250 % |
Ein Rechenbeispiel für Rodenäs
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Rodenäs legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Rodenäs fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Rodenäs
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 219.829 Euro | 554 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 20.254 Euro | 51 Euro |
| Grundsteuer B | 53.005 Euro | 134 Euro |
| Grundsteuer A | 24.222 Euro | 61 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 397 | |
Je Einwohner flossen Rodenäs im Berichtsjahr 2024 554 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 397 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rodenäs
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rodenäs?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rodenäs?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Rodenäs hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Rodenäs liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Rodenäs durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.