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Niedersachsen Landkreis Osterholz Ritterhude

Hebesätze Ritterhude

Landkreis Osterholz · AGS 03356008 · 14.977 Einwohner

Gewerbesteuer
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
640 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

460 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ritterhude aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 640 %. Der Median Landkreis Osterholz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wie Ritterhude bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ritterhude im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 460 % setzen bundesweit 43 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 906 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 128-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Ritterhude vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ritterhude, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ritterhude 460 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Osterholz 400 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +80 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Landkreis Osterholz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ritterhude auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Ritterhude

Gemeinden im Landkreis Osterholz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ritterhude Grundsteuer B
Lilienthal 460 % 0 Prozentpunkte 590 %
Schwanewede 450 % −10 Prozentpunkte 495 %
Osterholz-Scharmbeck 440 % −20 Prozentpunkte 550 %
Axstedt 400 % −60 Prozentpunkte 450 %
Grasberg 400 % −60 Prozentpunkte 520 %

Wie viel Gewerbesteuer in Ritterhude anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 460 % ergibt das 15.375,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Ritterhude und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Ritterhude ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ritterhude

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ritterhude?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 460 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.375,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ritterhude?

640 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Ritterhude hoch?

Gemessen am Median Landkreis Osterholz von 400 % liegt der Satz von Ritterhude 60 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ritterhude legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Ritterhude
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.