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Niedersachsen Landkreis Osterholz Osterholz-Scharmbeck

Hebesätze Osterholz-Scharmbeck

Landkreis Osterholz · AGS 03356007 · 30.607 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Osterholz-Scharmbeck, Stadt

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Osterholz-Scharmbeck gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Landkreis Osterholz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Osterholz-Scharmbeck hoch?

77 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 440 % fest. Damit liegt Osterholz-Scharmbeck im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 840 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 54-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Osterholz-Scharmbeck ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Osterholz-Scharmbeck, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Osterholz-Scharmbeck 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Osterholz 400 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Landkreis Osterholz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Osterholz-Scharmbeck auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Osterholz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Osterholz-Scharmbeck Grundsteuer B
Schwanewede 450 % +10 Prozentpunkte 495 %
Lilienthal 460 % +20 Prozentpunkte 590 %
Ritterhude 460 % +20 Prozentpunkte 640 %
Axstedt 400 % −40 Prozentpunkte 450 %
Grasberg 400 % −40 Prozentpunkte 520 %

Was der Hebesatz in Osterholz-Scharmbeck in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 440 %, also 14.707,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Osterholz-Scharmbeck nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Osterholz-Scharmbeck noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Osterholz-Scharmbeck

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Osterholz-Scharmbeck?

In Osterholz-Scharmbeck gilt ein Hebesatz von 440 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.707,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Osterholz-Scharmbeck?

Osterholz-Scharmbeck setzt die Grundsteuer B auf 550 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Osterholz-Scharmbeck hoch?

Der Median Landkreis Osterholz liegt bei 400 %. Osterholz-Scharmbeck liegt damit 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Osterholz-Scharmbeck durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Osterholz-Scharmbeck
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.