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Hebesätze Rinnthal
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Rinnthal aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Rinnthal hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Rinnthal im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 976-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Rinnthal nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rinnthal | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Südliche Weinstraße | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rinnthal auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Rinnthal mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rinnthal | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Barbelroth | 380 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
| Billigheim-Ingenheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Birkenhördt | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Birkweiler | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Böchingen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Ein Rechenbeispiel für Rinnthal
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wer den Hebesatz in Rinnthal beschließt
Rinnthal legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Rinnthal fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Rinnthal
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 16.246 Euro | 24 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.496 Euro | 2 Euro |
| Grundsteuer B | 85.050 Euro | 125 Euro |
| Grundsteuer A | 953 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 678 | |
Je Einwohner flossen Rinnthal im Berichtsjahr 2024 24 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 678 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rinnthal
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rinnthal?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rinnthal?
465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Rinnthal hoch?
Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %. Rinnthal liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Rinnthal legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.