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Bayern Landkreis Freyung-Grafenau Ringelai

Hebesätze Ringelai

Landkreis Freyung-Grafenau · AGS 09272140 · 1.913 Einwohner

Gewerbesteuer
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Ringelai setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 335 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Freyung-Grafenau liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Ringelai bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ringelai im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 335 % setzen bundesweit 34 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 819 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.380-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Ringelai im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ringelai, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ringelai 335 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freyung-Grafenau 340 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ringelai auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Ringelai

Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ringelai Grundsteuer B
Fürsteneck 330 % −5 Prozentpunkte 330 %
Haidmühle 340 % +5 Prozentpunkte 355 %
Hinterschmiding 330 % −5 Prozentpunkte 340 %
Jandelsbrunn 330 % −5 Prozentpunkte 330 %
Neureichenau 330 % −5 Prozentpunkte 310 %

Gewerbesteuer in Ringelai an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 335 % ergibt das 11.197,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Ringelai selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ringelai noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ringelai

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ringelai?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 335 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.197,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ringelai?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Ringelai hoch?

Gemessen am Median Landkreis Freyung-Grafenau von 340 % liegt der Satz von Ringelai 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ringelai legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Ringelai
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.