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Baden-Württemberg Landkreis Konstanz Rielasingen-Worblingen

Hebesätze Rielasingen-Worblingen

Landkreis Konstanz · AGS 08335100 · 12.112 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Rielasingen-Worblingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Konstanz liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Rielasingen-Worblingen zum Landesdurchschnitt liegt

Rielasingen-Worblingen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 207-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Rielasingen-Worblingen ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rielasingen-Worblingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rielasingen-Worblingen 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Konstanz 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Konstanz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rielasingen-Worblingen auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Konstanz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rielasingen-Worblingen Grundsteuer B
Allensbach 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Reichenau 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Singen (Hohentwiel) 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Gaienhofen 370 % +10 Prozentpunkte 330 %
Gailingen am Hochrhein 370 % +10 Prozentpunkte 340 %

Was der Hebesatz in Rielasingen-Worblingen in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Rielasingen-Worblingen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Rielasingen-Worblingen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rielasingen-Worblingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rielasingen-Worblingen?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rielasingen-Worblingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Rielasingen-Worblingen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Rielasingen-Worblingen liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Rielasingen-Worblingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.