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Baden-Württemberg Landkreis Konstanz Gaienhofen

Hebesätze Gaienhofen

Landkreis Konstanz · AGS 08335025 · 3.380 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gaienhofen beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Konstanz liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Gaienhofen im Vergleich steht

Der Wert von 370 % ordnet Gaienhofen im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 314 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 714-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Gaienhofen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gaienhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gaienhofen 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Konstanz 350 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Konstanz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gaienhofen auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Gaienhofen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Konstanz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gaienhofen Grundsteuer B
Gailingen am Hochrhein 370 % 0 Prozentpunkte 340 %
Allensbach 360 % −10 Prozentpunkte 350 %
Reichenau 360 % −10 Prozentpunkte 350 %
Rielasingen-Worblingen 360 % −10 Prozentpunkte 400 %
Singen (Hohentwiel) 360 % −10 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Gaienhofen konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 370 % macht daraus 12.367,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Gaienhofen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Gaienhofen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Gaienhofen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gaienhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gaienhofen?

Gaienhofen setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gaienhofen?

Gaienhofen setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gaienhofen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Gaienhofen liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Gaienhofen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Gaienhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.