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Niedersachsen Landkreis Göttingen Rhumspringe

Hebesätze Rhumspringe

Landkreis Göttingen · AGS 03159027 · 1.797 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Rhumspringe setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Göttingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wie Rhumspringe zum Landesdurchschnitt liegt

Rhumspringe liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 4 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 558-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rhumspringe im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rhumspringe, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rhumspringe 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Göttingen 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Göttingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rhumspringe auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Rhumspringe

Gemeinden im Landkreis Göttingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rhumspringe Grundsteuer B
Wollershausen 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Bilshausen 340 % +20 Prozentpunkte 360 %
Bodensee 340 % +20 Prozentpunkte 340 %
Waake 300 % −20 Prozentpunkte 300 %
Landolfshausen 350 % +30 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Rhumspringe konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rhumspringe, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rhumspringe noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rhumspringe

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rhumspringe?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rhumspringe?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rhumspringe hoch?

Gemessen am Median Landkreis Göttingen von 380 % liegt der Satz von Rhumspringe 60 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rhumspringe durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Rhumspringe
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.