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Niedersachsen Landkreis Göttingen Bodensee

Hebesätze Bodensee

Landkreis Göttingen · AGS 03159006 · 784 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Bodensee ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Göttingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Bodensee zum Landesdurchschnitt liegt

Bodensee liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 818-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bodensee im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bodensee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bodensee 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Göttingen 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Göttingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bodensee auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Bodensee mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Göttingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bodensee Grundsteuer B
Bilshausen 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Landolfshausen 350 % +10 Prozentpunkte 350 %
Rollshausen 350 % +10 Prozentpunkte 350 %
Rüdershausen 350 % +10 Prozentpunkte 350 %
Wollbrandshausen 350 % +10 Prozentpunkte 325 %

Was die Gewerbesteuer in Bodensee konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Bodensee beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bodensee, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bodensee noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bodensee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bodensee?

Bodensee setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bodensee?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bodensee hoch?

Gemessen am Median Landkreis Göttingen von 380 % liegt der Satz von Bodensee 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bodensee legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Bodensee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.