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Bayern Landkreis Tirschenreuth Reuth b.Erbendorf

Hebesätze Reuth b.Erbendorf

Landkreis Tirschenreuth · AGS 09377149 · 1.113 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Reuth b.Erbendorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Tirschenreuth liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wo Reuth b.Erbendorf im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Reuth b.Erbendorf im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.862-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Reuth b.Erbendorf im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reuth b.Erbendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reuth b.Erbendorf 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Tirschenreuth 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Tirschenreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reuth b.Erbendorf auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Reuth b.Erbendorf

Gemeinden im Landkreis Tirschenreuth mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reuth b.Erbendorf Grundsteuer B
Bad Neualbenreuth 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Ebnath 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Friedenfels 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Konnersreuth 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Kulmain 350 % 0 Prozentpunkte 370 %

Was die Gewerbesteuer in Reuth b.Erbendorf konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Reuth b.Erbendorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Reuth b.Erbendorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reuth b.Erbendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reuth b.Erbendorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reuth b.Erbendorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Reuth b.Erbendorf hoch?

Der Median Landkreis Tirschenreuth liegt bei 350 %. Reuth b.Erbendorf liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Reuth b.Erbendorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Reuth b.Erbendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.