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Bayern Landkreis Main-Spessart Retzstadt

Hebesätze Retzstadt

Landkreis Main-Spessart · AGS 09677175 · 1.585 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Retzstadt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Retzstadt im Vergleich steht

Der Wert von 360 % ordnet Retzstadt im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.562-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Retzstadt ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Retzstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Retzstadt 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Main-Spessart 345 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Retzstadt auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Retzstadt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Retzstadt Grundsteuer B
Aura i.Sinngrund 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hafenlohr 370 % +10 Prozentpunkte 370 %
Karbach 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Mittelsinn 350 % −10 Prozentpunkte 400 %
Neuhütten 350 % −10 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Retzstadt in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Retzstadt beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Retzstadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Retzstadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Retzstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Retzstadt?

Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Retzstadt?

Die Grundsteuer B liegt bei 340 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Retzstadt hoch?

Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %. Retzstadt liegt damit 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Retzstadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Retzstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.