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Bayern Landkreis Main-Spessart Hafenlohr

Hebesätze Hafenlohr

Landkreis Main-Spessart · AGS 09677135 · 1.799 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hafenlohr beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Was der Wert für Hafenlohr bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Hafenlohr im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.537 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.440-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Hafenlohr nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hafenlohr, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hafenlohr 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Main-Spessart 345 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hafenlohr auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Hafenlohr liegt

Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hafenlohr Grundsteuer B
Rothenfels 370 % 0 Prozentpunkte 330 %
Arnstein 380 % +10 Prozentpunkte 350 %
Aura i.Sinngrund 360 % −10 Prozentpunkte 400 %
Gemünden a.Main 380 % +10 Prozentpunkte 420 %
Himmelstadt 380 % +10 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Hafenlohr

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Hafenlohr legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Hafenlohr fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hafenlohr

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hafenlohr?

Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hafenlohr?

Hafenlohr setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hafenlohr hoch?

Hafenlohr liegt 25 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Main-Spessart von 345 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Hafenlohr durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Hafenlohr
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.