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Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis Rettert

Hebesätze Rettert

Rhein-Lahn-Kreis · AGS 07141117 · 440 Einwohner

Gewerbesteuer
382 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Rettert ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 382 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Rettert bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rettert im vierten Fünftel. Denselben Satz von 382 % setzen bundesweit 3 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.445 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.364-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rettert im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rettert, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rettert 382 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Lahn-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rettert auf Platz 79, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Rettert mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rettert Grundsteuer B
Reckenroth 382 % 0 Prozentpunkte 445 %
Weisel 383 % +1 Prozentpunkte 465 %
Altendiez 380 % −2 Prozentpunkte 465 %
Arzbach 380 % −2 Prozentpunkte 465 %
Aull 380 % −2 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Rettert konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 382 % ergibt das 12.768,35 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 66,85 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Rettert beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rettert, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rettert noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rettert

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rettert?

Rettert setzt 382 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.768,35 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rettert?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Rettert hoch?

Gemessen am Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 % liegt der Satz von Rettert 2 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rettert durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Rettert
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.