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Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis Reckenroth

Hebesätze Reckenroth

Rhein-Lahn-Kreis · AGS 07141113 · 232 Einwohner

Gewerbesteuer
382 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Reckenroth ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 382 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 445 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Reckenroth zum Landesdurchschnitt liegt

Reckenroth liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 3 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 382 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.445 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.828-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Reckenroth vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reckenroth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reckenroth 382 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Lahn-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reckenroth auf Platz 79, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reckenroth Grundsteuer B
Rettert 382 % 0 Prozentpunkte 465 %
Weisel 383 % +1 Prozentpunkte 465 %
Altendiez 380 % −2 Prozentpunkte 465 %
Arzbach 380 % −2 Prozentpunkte 465 %
Aull 380 % −2 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Reckenroth anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 382 % Hebesatz sind 12.768,35 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 66,85 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Reckenroth nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Reckenroth und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Reckenroth ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reckenroth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reckenroth?

In Reckenroth gilt ein Hebesatz von 382 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.768,35 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reckenroth?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 445 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Reckenroth hoch?

Gemessen am Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 % liegt der Satz von Reckenroth 2 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Reckenroth per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Reckenroth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.