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Hebesätze Rettenbach
Für Rettenbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Günzburg liegt bei 313 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Rettenbach hoch?
435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Rettenbach im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.488-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Rettenbach im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rettenbach | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Günzburg | 313 % | Berichtsjahr 2024 | +7 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 34 Gemeinden im Landkreis Günzburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rettenbach auf Platz 20, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Rettenbach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rettenbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Aichen | 320 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Bubesheim | 320 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Deisenhausen | 320 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Ichenhausen | 320 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Kötz | 320 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
Gewerbesteuer in Rettenbach an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Rettenbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Rettenbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Rettenbach
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 807.680 Euro | 474 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 79.700 Euro | 47 Euro |
| Grundsteuer B | 165.453 Euro | 97 Euro |
| Grundsteuer A | 16.878 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.704 | |
Je Einwohner flossen Rettenbach im Berichtsjahr 2024 474 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rettenbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rettenbach?
Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rettenbach?
Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Rettenbach hoch?
Der Median Landkreis Günzburg liegt bei 313 %. Rettenbach liegt damit 7 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Rettenbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.