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Hebesätze Reppenstedt
400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Reppenstedt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Lüneburg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Reppenstedt zum Landesdurchschnitt liegt
Reppenstedt liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 266-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Reppenstedt nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Reppenstedt | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Lüneburg | 390 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 43 Gemeinden im Landkreis Lüneburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reppenstedt auf Platz 25, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Reppenstedt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Reppenstedt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Amelinghausen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Barnstedt | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Betzendorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Dahlem | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Deutsch Evern | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
Ein Rechenbeispiel für Reppenstedt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Reppenstedt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Reppenstedt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Reppenstedt tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.051.924 Euro | 150 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 91.642 Euro | 13 Euro |
| Grundsteuer B | 1.122.279 Euro | 160 Euro |
| Grundsteuer A | 12.445 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 7.005 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Reppenstedt im Berichtsjahr 2024 150 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Reppenstedt liegt unter diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reppenstedt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reppenstedt?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reppenstedt?
410 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Reppenstedt hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Lüneburg von 390 % liegt Reppenstedt 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Reppenstedt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.