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Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Reitwein

Hebesätze Reitwein

Landkreis Märkisch-Oderland · AGS 12064420 · 474 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
377 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
293 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Reitwein beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 377 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Reitwein bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Reitwein im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 7 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 392-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Reitwein ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reitwein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reitwein 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Märkisch-Oderland 320 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reitwein auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Reitwein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reitwein Grundsteuer B
Falkenberg 300 % 0 Prozentpunkte 380 %
Fredersdorf-Vogelsdorf 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Garzau-Garzin 300 % 0 Prozentpunkte 360 %
Hoppegarten 300 % 0 Prozentpunkte 370 %
Neuenhagen bei Berlin 300 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Reitwein in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Reitwein beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Reitwein nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Reitwein noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reitwein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reitwein?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reitwein?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 377 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Reitwein hoch?

Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %. Reitwein liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Reitwein per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Reitwein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.