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Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Fredersdorf-Vogelsdorf

Hebesätze Fredersdorf-Vogelsdorf

Landkreis Märkisch-Oderland · AGS 12064136 · 14.649 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Fredersdorf-Vogelsdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Fredersdorf-Vogelsdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Fredersdorf-Vogelsdorf im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 7 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 44-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Fredersdorf-Vogelsdorf vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fredersdorf-Vogelsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fredersdorf-Vogelsdorf 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Märkisch-Oderland 320 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fredersdorf-Vogelsdorf auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Fredersdorf-Vogelsdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fredersdorf-Vogelsdorf Grundsteuer B
Falkenberg 300 % 0 Prozentpunkte 380 %
Garzau-Garzin 300 % 0 Prozentpunkte 360 %
Hoppegarten 300 % 0 Prozentpunkte 370 %
Neuenhagen bei Berlin 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Reichenow-Möglin 300 % 0 Prozentpunkte 375 %

Wie viel Gewerbesteuer in Fredersdorf-Vogelsdorf anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Fredersdorf-Vogelsdorf beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Fredersdorf-Vogelsdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fredersdorf-Vogelsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fredersdorf-Vogelsdorf?

Der Hebesatz liegt bei 300 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.027,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fredersdorf-Vogelsdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Fredersdorf-Vogelsdorf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Märkisch-Oderland von 320 % liegt Fredersdorf-Vogelsdorf 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Fredersdorf-Vogelsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.