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Hebesätze Reinhardshagen
450 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Reinhardshagen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Landkreis Kassel liegt bei 450 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Reinhardshagen hoch?
136 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 450 % fest. Damit liegt Reinhardshagen im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 391 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 331-größte von 422 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Reinhardshagen nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Reinhardshagen | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kassel | 450 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 28 Gemeinden im Landkreis Kassel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reinhardshagen auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Reinhardshagen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Helsa | 450 % | 0 Prozentpunkte | 700 % |
| Immenhausen | 450 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Kaufungen | 450 % | 0 Prozentpunkte | 610 % |
| Liebenau | 450 % | 0 Prozentpunkte | 690 % |
| Nieste | 450 % | 0 Prozentpunkte | 750 % |
Ein Rechenbeispiel für Reinhardshagen
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 450 %, also 15.041,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wo die Festsetzung für Reinhardshagen nachzulesen ist
Reinhardshagen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Reinhardshagen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Reinhardshagen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.056.165 Euro | 246 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 82.146 Euro | 19 Euro |
| Grundsteuer B | 669.757 Euro | 156 Euro |
| Grundsteuer A | 21.415 Euro | 5 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.291 | |
Je Einwohner flossen Reinhardshagen im Berichtsjahr 2024 246 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reinhardshagen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reinhardshagen?
In Reinhardshagen gilt ein Hebesatz von 450 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.041,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reinhardshagen?
Die Grundsteuer B liegt bei 550 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Reinhardshagen hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Kassel von 450 % liegt Reinhardshagen genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Reinhardshagen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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