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Hessen Landkreis Kassel Liebenau

Hebesätze Liebenau

Landkreis Kassel · AGS 06633016 · 3.006 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Liebenau, Stadt

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
690 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
690 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Liebenau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 690 %. Der Median Landkreis Kassel liegt bei 450 % und damit auf demselben Wert.

Wo Liebenau im Vergleich steht

Der Wert von 450 % ordnet Liebenau im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 135 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 391 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 382-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Liebenau im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Liebenau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Liebenau 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kassel 450 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Kassel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Liebenau auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Liebenau mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kassel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Liebenau Grundsteuer B
Helsa 450 % 0 Prozentpunkte 700 %
Immenhausen 450 % 0 Prozentpunkte 550 %
Kaufungen 450 % 0 Prozentpunkte 610 %
Nieste 450 % 0 Prozentpunkte 750 %
Reinhardshagen 450 % 0 Prozentpunkte 550 %

Was die Gewerbesteuer in Liebenau konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 450 % macht daraus 15.041,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Liebenau beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Liebenau, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Liebenau noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Liebenau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Liebenau?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Liebenau?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 690 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Liebenau hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 450 %. Liebenau liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Liebenau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Liebenau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.