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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Reiferscheid

Hebesätze Reiferscheid

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132093 · 430 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
510 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Reiferscheid beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 510 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Reiferscheid hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 420 % fest. Damit liegt Reiferscheid im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.383-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Reiferscheid im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reiferscheid, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reiferscheid 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reiferscheid auf Platz 55, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Reiferscheid mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reiferscheid Grundsteuer B
Berod bei Hachenburg 420 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dickendorf 420 % 0 Prozentpunkte 490 %
Eichelhardt 420 % 0 Prozentpunkte 490 %
Elkenroth 420 % 0 Prozentpunkte 530 %
Ersfeld 420 % 0 Prozentpunkte 520 %

Gewerbesteuer in Reiferscheid an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 420 %, also 14.038,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Reiferscheid beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Reiferscheid selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Reiferscheid noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reiferscheid

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reiferscheid?

Der Hebesatz liegt bei 420 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.038,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reiferscheid?

Die Grundsteuer B liegt bei 510 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Reiferscheid hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 % liegt Reiferscheid genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Reiferscheid selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Reiferscheid
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.