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Baden-Württemberg Landkreis Esslingen Reichenbach an der Fils

Hebesätze Reichenbach an der Fils

Landkreis Esslingen · AGS 08116058 · 8.313 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Reichenbach an der Fils setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Reichenbach an der Fils bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Reichenbach an der Fils im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 318-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Reichenbach an der Fils ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reichenbach an der Fils, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reichenbach an der Fils 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Esslingen 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reichenbach an der Fils auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Reichenbach an der Fils liegt

Gemeinden im Landkreis Esslingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reichenbach an der Fils Grundsteuer B
Altbach 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bempflingen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Deizisau 380 % 0 Prozentpunkte 320 %
Großbettlingen 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Hochdorf 380 % 0 Prozentpunkte 380 %

Was der Hebesatz in Reichenbach an der Fils in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Reichenbach an der Fils nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Reichenbach an der Fils noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reichenbach an der Fils

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reichenbach an der Fils?

Reichenbach an der Fils setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reichenbach an der Fils?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Reichenbach an der Fils hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Reichenbach an der Fils liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Reichenbach an der Fils durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Reichenbach an der Fils
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.