Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Esslingen Bempflingen

Hebesätze Bempflingen

Landkreis Esslingen · AGS 08116008 · 3.506 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bempflingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Bempflingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bempflingen im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 697-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Bempflingen im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bempflingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bempflingen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Esslingen 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bempflingen auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Esslingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bempflingen Grundsteuer B
Altbach 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Deizisau 380 % 0 Prozentpunkte 320 %
Großbettlingen 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Hochdorf 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Lichtenwald 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Bempflingen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Bempflingen nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Bempflingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bempflingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bempflingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bempflingen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bempflingen?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bempflingen hoch?

Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 %. Bempflingen liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bempflingen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bempflingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.