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Brandenburg Landkreis Teltow-Fläming Rangsdorf

Hebesätze Rangsdorf

Landkreis Teltow-Fläming · AGS 12072340 · 11.674 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
413 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Rangsdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 413 %. Der Median Landkreis Teltow-Fläming liegt bei 328 %, die Differenz beträgt 52 Prozentpunkte.

Wie Rangsdorf zum Landesdurchschnitt liegt

Rangsdorf liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 387 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 63-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rangsdorf im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rangsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rangsdorf 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Teltow-Fläming 328 % Berichtsjahr 2024 +52 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rangsdorf auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Rangsdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rangsdorf Grundsteuer B
Ludwigsfelde 380 % 0 Prozentpunkte 395 %
Luckenwalde 360 % −20 Prozentpunkte 425 %
Am Mellensee 350 % −30 Prozentpunkte 394 %
Blankenfelde-Mahlow 350 % −30 Prozentpunkte 360 %
Baruth/Mark 340 % −40 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Rangsdorf konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Rangsdorf beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rangsdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rangsdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rangsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rangsdorf?

In Rangsdorf gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rangsdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 413 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rangsdorf hoch?

Der Median Landkreis Teltow-Fläming liegt bei 328 %. Rangsdorf liegt damit 52 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rangsdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Rangsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.