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Brandenburg Landkreis Teltow-Fläming Baruth/Mark

Hebesätze Baruth/Mark

Landkreis Teltow-Fläming · AGS 12072014 · 4.297 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Baruth/Mark, Stadt

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Baruth/Mark beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Teltow-Fläming liegt bei 328 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wie Baruth/Mark bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Baruth/Mark im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 299 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 134-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Baruth/Mark vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Baruth/Mark, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Baruth/Mark 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Teltow-Fläming 328 % Berichtsjahr 2024 +12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Baruth/Mark auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Baruth/Mark Grundsteuer B
Am Mellensee 350 % +10 Prozentpunkte 394 %
Blankenfelde-Mahlow 350 % +10 Prozentpunkte 360 %
Jüterbog 330 % −10 Prozentpunkte 440 %
Nuthe-Urstromtal 330 % −10 Prozentpunkte 391 %
Niederer Fläming 325 % −15 Prozentpunkte 385 %

Wie viel Gewerbesteuer in Baruth/Mark anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Baruth/Mark und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Baruth/Mark ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Baruth/Mark

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Baruth/Mark?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Baruth/Mark?

Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Baruth/Mark hoch?

Baruth/Mark liegt 12 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Teltow-Fläming von 328 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Baruth/Mark. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Baruth/Mark
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.