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Hebesätze Ralbitz-Rosenthal
In Ralbitz-Rosenthal gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.
Was der Wert für Ralbitz-Rosenthal bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Ralbitz-Rosenthal im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 346-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Ralbitz-Rosenthal im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ralbitz-Rosenthal | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Ralbitz-Rosenthal | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bautzen | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ralbitz-Rosenthal auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ralbitz-Rosenthal | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bernsdorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Cunewalde | 390 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
| Elsterheide | 390 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Frankenthal | 390 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Großröhrsdorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Gewerbesteuer in Ralbitz-Rosenthal an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo die Festsetzung für Ralbitz-Rosenthal nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Ralbitz-Rosenthal selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Ralbitz-Rosenthal noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ralbitz-Rosenthal
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ralbitz-Rosenthal?
Der Hebesatz liegt bei 390 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ralbitz-Rosenthal?
Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Ralbitz-Rosenthal hoch?
Gemessen am Median Landkreis Bautzen von 400 % liegt der Satz von Ralbitz-Rosenthal 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Ralbitz-Rosenthal legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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