Sachsen › Landkreis Bautzen ›Großröhrsdorf
Hebesätze Großröhrsdorf
Großröhrsdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.
Wo Großröhrsdorf im Vergleich steht
Der Wert von 390 % ordnet Großröhrsdorf im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 71-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Großröhrsdorf im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Großröhrsdorf | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Großröhrsdorf | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bautzen | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großröhrsdorf auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Großröhrsdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bernsdorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Cunewalde | 390 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
| Elsterheide | 390 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Frankenthal | 390 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Hochkirch | 390 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Großröhrsdorf an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Großröhrsdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Großröhrsdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großröhrsdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großröhrsdorf?
In Großröhrsdorf gilt ein Hebesatz von 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großröhrsdorf?
Großröhrsdorf setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Großröhrsdorf hoch?
Großröhrsdorf liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Bautzen von 400 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Großröhrsdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.