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Sachsen Landkreis Bautzen Großröhrsdorf

Hebesätze Großröhrsdorf

Landkreis Bautzen · AGS 14625200 · 9.664 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Großröhrsdorf, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
300 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Großröhrsdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Wo Großröhrsdorf im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Großröhrsdorf im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 71-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Großröhrsdorf im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großröhrsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großröhrsdorf 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Großröhrsdorf 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bautzen 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großröhrsdorf auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Bautzen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großröhrsdorf Grundsteuer B
Bernsdorf 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Cunewalde 390 % 0 Prozentpunkte 435 %
Elsterheide 390 % 0 Prozentpunkte 425 %
Frankenthal 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hochkirch 390 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Großröhrsdorf an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Großröhrsdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Großröhrsdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großröhrsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großröhrsdorf?

In Großröhrsdorf gilt ein Hebesatz von 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großröhrsdorf?

Großröhrsdorf setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Großröhrsdorf hoch?

Großröhrsdorf liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Bautzen von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Großröhrsdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Großröhrsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.