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Sachsen Landkreis Bautzen Frankenthal

Hebesätze Frankenthal

Landkreis Bautzen · AGS 14625140 · 925 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
330 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Frankenthal aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Wie Frankenthal bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Frankenthal im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 409-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Frankenthal vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frankenthal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frankenthal 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Frankenthal 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bautzen 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frankenthal auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Frankenthal

Gemeinden im Landkreis Bautzen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frankenthal Grundsteuer B
Bernsdorf 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Cunewalde 390 % 0 Prozentpunkte 435 %
Elsterheide 390 % 0 Prozentpunkte 425 %
Großröhrsdorf 390 % 0 Prozentpunkte 380 %
Hochkirch 390 % 0 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Frankenthal anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Frankenthal und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Frankenthal ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frankenthal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frankenthal?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frankenthal?

Frankenthal setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Frankenthal hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bautzen von 400 % liegt Frankenthal 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Frankenthal selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Frankenthal
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.