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Brandenburg Landkreis Potsdam-Mittelmark Rabenstein/Fläming

Hebesätze Rabenstein/Fläming

Landkreis Potsdam-Mittelmark · AGS 12069485 · 798 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
220 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Rabenstein/Fläming ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Rabenstein/Fläming bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Rabenstein/Fläming im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 7 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 305-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Rabenstein/Fläming ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rabenstein/Fläming, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rabenstein/Fläming 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Potsdam-Mittelmark 320 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rabenstein/Fläming auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Rabenstein/Fläming mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rabenstein/Fläming Grundsteuer B
Beelitz 306 % +6 Prozentpunkte 377 %
Golzow 308 % +8 Prozentpunkte 420 %
Kloster Lehnin 309 % +9 Prozentpunkte 411 %
Linthe 310 % +10 Prozentpunkte 390 %
Gräben 315 % +15 Prozentpunkte 455 %

Was der Hebesatz in Rabenstein/Fläming in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Rabenstein/Fläming beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Rabenstein/Fläming nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Rabenstein/Fläming noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rabenstein/Fläming

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rabenstein/Fläming?

300 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.027,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rabenstein/Fläming?

Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Rabenstein/Fläming hoch?

Rabenstein/Fläming liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Potsdam-Mittelmark von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Rabenstein/Fläming per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Rabenstein/Fläming
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.