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Brandenburg Landkreis Potsdam-Mittelmark Kloster Lehnin

Hebesätze Kloster Lehnin

Landkreis Potsdam-Mittelmark · AGS 12069306 · 11.260 Einwohner

Gewerbesteuer
309 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
411 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
578 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Kloster Lehnin ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 309 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 411 %. Der Median Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Kloster Lehnin hoch?

1 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 309 % fest. Damit liegt Kloster Lehnin im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 69 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 65-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Kloster Lehnin nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kloster Lehnin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kloster Lehnin 309 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Potsdam-Mittelmark 320 % Berichtsjahr 2024 −11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −71 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kloster Lehnin auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Kloster Lehnin mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kloster Lehnin Grundsteuer B
Golzow 308 % −1 Prozentpunkte 420 %
Linthe 310 % +1 Prozentpunkte 390 %
Beelitz 306 % −3 Prozentpunkte 377 %
Gräben 315 % +6 Prozentpunkte 455 %
Groß Kreutz (Havel) 315 % +6 Prozentpunkte 410 %

Ein Rechenbeispiel für Kloster Lehnin

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 309 %, also 10.328,33 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.373,18 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Kloster Lehnin beschliesst

Kloster Lehnin legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Kloster Lehnin fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kloster Lehnin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kloster Lehnin?

309 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.328,33 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kloster Lehnin?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 411 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Kloster Lehnin hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Kloster Lehnin liegt 11 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kloster Lehnin selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Kloster Lehnin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.