Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen-Anhalt Saalekreis Querfurt

Hebesätze Querfurt

Saalekreis · AGS 15088305 · 10.321 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Querfurt, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
416 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
363 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Querfurt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 416 %. Der Median Saalekreis liegt bei 365 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Querfurt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Querfurt im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 102 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 53-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Querfurt im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Querfurt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Querfurt 360 % Berichtsjahr 2024
Median Saalekreis 365 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Saalekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Querfurt auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Querfurt

Gemeinden im Saalekreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Querfurt Grundsteuer B
Bad Dürrenberg, Solestadt 355 % −5 Prozentpunkte 385 %
Barnstädt 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Braunsbedra 370 % +10 Prozentpunkte 400 %
Farnstädt 350 % −10 Prozentpunkte 360 %
Leuna 350 % −10 Prozentpunkte 300 %

Was die Gewerbesteuer in Querfurt konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Querfurt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Querfurt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Querfurt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Querfurt?

In Querfurt gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Querfurt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 416 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Querfurt hoch?

Im Vergleich zum Median Saalekreis von 365 % liegt Querfurt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Querfurt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Querfurt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.