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Sachsen-Anhalt Saalekreis Braunsbedra

Hebesätze Braunsbedra

Saalekreis · AGS 15088065 · 10.410 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Braunsbedra, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Braunsbedra ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Saalekreis liegt bei 365 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Braunsbedra bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Braunsbedra im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 124 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 51-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Braunsbedra im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Braunsbedra, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Braunsbedra 370 % Berichtsjahr 2024
Median Saalekreis 365 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Saalekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Braunsbedra auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Braunsbedra liegt

Gemeinden im Saalekreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Braunsbedra Grundsteuer B
Bad Lauchstädt, Goethestadt 380 % +10 Prozentpunkte 430 %
Petersberg 380 % +10 Prozentpunkte 410 %
Querfurt 360 % −10 Prozentpunkte 416 %
Schkopau 380 % +10 Prozentpunkte 380 %
Schraplau 380 % +10 Prozentpunkte 405 %

Gewerbesteuer in Braunsbedra an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Braunsbedra selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Braunsbedra noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Braunsbedra

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Braunsbedra?

Braunsbedra setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Braunsbedra?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Braunsbedra hoch?

Braunsbedra liegt 5 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Saalekreis von 365 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Braunsbedra per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Braunsbedra
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.