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Sachsen-Anhalt Saalekreis Farnstädt

Hebesätze Farnstädt

Saalekreis · AGS 15088100 · 1.480 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Farnstädt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Saalekreis liegt bei 365 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Was der Wert für Farnstädt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Farnstädt im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 45 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 160-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Farnstädt vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Farnstädt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Farnstädt 350 % Berichtsjahr 2024
Median Saalekreis 365 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Saalekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Farnstädt auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Saalekreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Farnstädt Grundsteuer B
Barnstädt 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Leuna 350 % 0 Prozentpunkte 300 %
Mücheln (Geiseltal) 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Nemsdorf-Göhrendorf 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Obhausen 350 % 0 Prozentpunkte 320 %

Wie viel Gewerbesteuer in Farnstädt anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Farnstädt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Farnstädt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Farnstädt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Farnstädt?

In Farnstädt gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Farnstädt?

Farnstädt setzt die Grundsteuer B auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Farnstädt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 365 %. Farnstädt liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Farnstädt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Farnstädt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.