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Bayern Landkreis München Pullach i.Isartal

Hebesätze Pullach i.Isartal

Landkreis München · AGS 09184139 · 9.073 Einwohner

Gewerbesteuer
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
225 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
160 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

260 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Pullach i.Isartal aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 225 %. Der Median Landkreis München liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Was der Wert für Pullach i.Isartal bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Pullach i.Isartal im niedrigsten Fünftel; der Satz von 260 % kommt insgesamt 3 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 18 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 265-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Pullach i.Isartal im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pullach i.Isartal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pullach i.Isartal 260 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis München 320 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −120 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis München mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pullach i.Isartal auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis München mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pullach i.Isartal Grundsteuer B
Aying 260 % 0 Prozentpunkte 310 %
Gräfelfing 250 % −10 Prozentpunkte 200 %
Oberhaching 250 % −10 Prozentpunkte 300 %
Straßlach-Dingharting 250 % −10 Prozentpunkte 310 %
Taufkirchen 250 % −10 Prozentpunkte 295 %

Was die Gewerbesteuer in Pullach i.Isartal konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 260 % sind das 8.690,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.011,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Pullach i.Isartal nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Pullach i.Isartal, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Pullach i.Isartal noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pullach i.Isartal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pullach i.Isartal?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 260 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 8.690,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pullach i.Isartal?

225 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Pullach i.Isartal hoch?

Pullach i.Isartal liegt 60 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis München von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Pullach i.Isartal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Pullach i.Isartal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.