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Rheinland-Pfalz Landkreis Neuwied Puderbach

Hebesätze Puderbach

Landkreis Neuwied · AGS 07138057 · 2.464 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Puderbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 520 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Puderbach hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Puderbach im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 275-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Puderbach ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Puderbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Puderbach 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuwied 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Puderbach auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Neuwied mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Puderbach Grundsteuer B
Bad Hönningen 400 % 0 Prozentpunkte 470 %
Dernbach 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Harschbach 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Niederbreitbach 400 % 0 Prozentpunkte 540 %
Niederhofen 400 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Puderbach in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Puderbach nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Puderbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Puderbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Puderbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Puderbach?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Puderbach?

520 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Puderbach hoch?

Puderbach liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Neuwied von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Puderbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Puderbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.