Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Rosenheim Prutting

Hebesätze Prutting

Landkreis Rosenheim · AGS 09187163 · 2.907 Einwohner

Gewerbesteuer
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Prutting gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 325 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Prutting bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Prutting im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 325 % setzen bundesweit 63 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 554 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.030-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Prutting nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Prutting, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Prutting 325 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rosenheim 335 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Prutting auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Prutting liegt

Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Prutting Grundsteuer B
Albaching 320 % −5 Prozentpunkte 300 %
Brannenburg 320 % −5 Prozentpunkte 300 %
Breitbrunn a.Chiemsee 330 % +5 Prozentpunkte 320 %
Eggstätt 320 % −5 Prozentpunkte 310 %
Flintsbach a.Inn 320 % −5 Prozentpunkte 320 %

Ein Rechenbeispiel für Prutting

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 325 % ergibt das 10.863,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Prutting legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Prutting fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Prutting

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Prutting?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 325 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.863,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Prutting?

Die Grundsteuer B liegt bei 325 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Prutting hoch?

Prutting liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Rosenheim von 335 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Prutting legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Prutting
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.