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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Pruchten

Hebesätze Pruchten

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073069 · 745 Einwohner

Gewerbesteuer
339 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Pruchten ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 339 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 36 Prozentpunkte.

Wie Pruchten bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Pruchten im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 339 % setzen bundesweit 7 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 101 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 340-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Pruchten im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pruchten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pruchten 339 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 −36 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −41 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pruchten auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Pruchten

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pruchten Grundsteuer B
Kenz-Küstrow 340 % +1 Prozentpunkte 350 %
Lüdershagen 340 % +1 Prozentpunkte 350 %
Barth 345 % +6 Prozentpunkte 360 %
Marlow 330 % −9 Prozentpunkte 380 %
Niepars 330 % −9 Prozentpunkte 365 %

Was die Gewerbesteuer in Pruchten konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 339 % ergibt das 11.331,08 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.370,42 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Pruchten, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Pruchten noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pruchten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pruchten?

Pruchten setzt 339 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.331,08 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pruchten?

Pruchten setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Pruchten hoch?

Gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 % liegt der Satz von Pruchten 36 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Pruchten. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Pruchten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.