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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Kenz-Küstrow

Hebesätze Kenz-Küstrow

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073043 · 537 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kenz-Küstrow beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Kenz-Küstrow bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kenz-Küstrow im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 108 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 463-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Kenz-Küstrow im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kenz-Küstrow, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kenz-Küstrow 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kenz-Küstrow auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Kenz-Küstrow

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kenz-Küstrow Grundsteuer B
Lüdershagen 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
Pruchten 339 % −1 Prozentpunkte 350 %
Barth 345 % +5 Prozentpunkte 360 %
Pantelitz 348 % +8 Prozentpunkte 396 %
Steinhagen 348 % +8 Prozentpunkte 396 %

Gewerbesteuer in Kenz-Küstrow an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Kenz-Küstrow selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kenz-Küstrow noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kenz-Küstrow

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kenz-Küstrow?

In Kenz-Küstrow gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kenz-Küstrow?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kenz-Küstrow hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 375 %. Kenz-Küstrow liegt 35 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kenz-Küstrow selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kenz-Küstrow
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.