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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Lüdershagen

Hebesätze Lüdershagen

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073053 · 570 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Lüdershagen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Lüdershagen zum Landesdurchschnitt liegt

Lüdershagen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 108 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 436-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Lüdershagen vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lüdershagen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lüdershagen 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lüdershagen auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lüdershagen Grundsteuer B
Kenz-Küstrow 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
Pruchten 339 % −1 Prozentpunkte 350 %
Barth 345 % +5 Prozentpunkte 360 %
Pantelitz 348 % +8 Prozentpunkte 396 %
Steinhagen 348 % +8 Prozentpunkte 396 %

Wie viel Gewerbesteuer in Lüdershagen anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Lüdershagen nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lüdershagen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Lüdershagen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lüdershagen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lüdershagen?

In Lüdershagen gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lüdershagen?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Lüdershagen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 375 %. Lüdershagen liegt 35 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Lüdershagen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Lüdershagen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.