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Bayern Landkreis Bamberg Priesendorf

Hebesätze Priesendorf

Landkreis Bamberg · AGS 09471173 · 1.537 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Priesendorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Bamberg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Priesendorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Priesendorf im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.593-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Priesendorf im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Priesendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Priesendorf 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bamberg 360 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Priesendorf auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Bamberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Priesendorf Grundsteuer B
Pettstadt 320 % 0 Prozentpunkte 360 %
Schlüsselfeld 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Hallstadt 310 % −10 Prozentpunkte 250 %
Kemmern 330 % +10 Prozentpunkte 370 %
Stegaurach 330 % +10 Prozentpunkte 330 %

Gewerbesteuer in Priesendorf an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Priesendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Priesendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Priesendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Priesendorf?

In Priesendorf gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Priesendorf?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Priesendorf hoch?

Der Median Landkreis Bamberg liegt bei 360 %. Priesendorf liegt damit 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Priesendorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Priesendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.