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Bayern Landkreis Bamberg Stegaurach

Hebesätze Stegaurach

Landkreis Bamberg · AGS 09471191 · 7.119 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Stegaurach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Bamberg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Stegaurach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stegaurach im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 371-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Stegaurach nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stegaurach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stegaurach 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bamberg 360 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stegaurach auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Bamberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stegaurach Grundsteuer B
Kemmern 330 % 0 Prozentpunkte 370 %
Walsdorf 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Lauter 340 % +10 Prozentpunkte 420 %
Oberhaid 340 % +10 Prozentpunkte 320 %
Pettstadt 320 % −10 Prozentpunkte 360 %

Ein Rechenbeispiel für Stegaurach

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Stegaurach nachzulesen ist

Stegaurach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Stegaurach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stegaurach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stegaurach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stegaurach?

Stegaurach setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Stegaurach hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bamberg von 360 % liegt Stegaurach 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Stegaurach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Stegaurach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.