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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Priepert

Hebesätze Priepert

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071119 · 315 Einwohner

Gewerbesteuer
333 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
700 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Priepert beträgt 333 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 47 Prozentpunkte.

Wie Priepert zum Landesdurchschnitt liegt

Priepert liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 3 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 333 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 98 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 622-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Priepert vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Priepert, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Priepert 333 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 −47 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −47 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Priepert auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Priepert Grundsteuer B
Gülzow 335 % +2 Prozentpunkte 375 %
Jürgenstorf 335 % +2 Prozentpunkte 380 %
Altenhof 330 % −3 Prozentpunkte 300 %
Briggow 330 % −3 Prozentpunkte 390 %
Priborn 330 % −3 Prozentpunkte 330 %

Wie viel Gewerbesteuer in Priepert anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 333 % Hebesatz sind 11.130,53 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.570,98 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Priepert nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Priepert und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Priepert ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Priepert

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Priepert?

Priepert setzt 333 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.130,53 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Priepert?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Priepert hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Priepert liegt 47 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Priepert selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Priepert
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.