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Hebesätze Altenhof
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Altenhof beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Wie Altenhof zum Landesdurchschnitt liegt
Altenhof liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 76 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 590-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Altenhof im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Altenhof | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altenhof auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Altenhof
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Altenhof | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Briggow | 330 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Priborn | 330 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Stuer | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Woggersin | 330 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Wulkenzin | 330 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
Gewerbesteuer in Altenhof an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Altenhof selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Altenhof noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altenhof
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altenhof?
Altenhof setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altenhof?
Altenhof setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Altenhof hoch?
Gemessen am Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt der Satz von Altenhof 50 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Altenhof legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.